Römisches Recht ᐅ Entwicklung und Einfluss auf das BGB
Dagegen sieht der von Martin Luther (1483–1546) begründete Protestantismus nicht in der Kirchendoktrin sondern in der Bibel die einzige objektive Quelle des Glaubens, neben der man nur noch Gewissen, Vernunft und Erleuchtung durch Gott als Quelle der Glaubenserkenntnis gelten lässt. Dem bleibt noch hinzuzufügen, dass Verstand und Vernunft im allgemeinen in der Bedeutung der eigentlichen geistigen Tätigkeit des Menschen zum Unterschied von der Sinnlichkeit verwendet werden. Auf den Begriff gebracht kann jedoch die Trennung von Verstand bzw. Vernunft und Sinnlichkeit wie auch von Verstand und Vernunft nicht gebilligt werden, denn letztlich sind Sinnlichkeit, Verstand und Vernunft nur Momente, Bestimmungen des einheitlichen, untrennbaren Erkenntnisvermögens des Menschen.
In dieser Periode vollzog sich auch die Trennung zwischen Wissenschaft und Philosophie einerseits und Theologie andererseits. Die als Erben des römischen Imperiums und damit auch der griechisch-römischen Kultur angetretenen Völker aus Germanien, Britanien, Gallien und anderen Gebieten hatten eine ungeheure Menge eines nicht auf dem eigenen Boden gewachsenen Kulturbestandes zu bewältigen. Das Problem, nicht nur ein fremdes Vokabular, sondern auch eine bisher fremde Denkweise zu erlernen und das bereits Gedachte zu assimilieren, versuchte man mittels „schulmäßiger“ Lern- und Lehrmethoden über Jahrhunderte zu bewältigen. Auch die Kirche befasste sich mit dem römischen Recht und arbeitete Glossen aus. So fassten sie die Arbeit des sogenannten ‘Dekretisten’ Johannes Teutonicus als ‘Dekretum Gratiani’ zusammen.
Die Erscheinungen der Natur qualitativ und quantitativ zu unterscheiden, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu trennen und zu verallgemeinern, passte sich die Struktur der Vernunft bzw. Des Denkens notwendig der Struktur des objektiven Seins an, entstanden und entwickelten sich ihre Formen (Gesetze) und Beziehungen analog zu den Formen, Gesetzen und Beziehungen des allgemeinen Weltzusammenhanges.
Verstand – Ansicht nach Schopenhauer
Bei dieser Theorie wird aus dem Sein auf ein Sollen geschlossen. Es ist die transzendentale Vorstellung, der Natur wären Recht und Moral immanent. Daraus resultiert auch die idealistische Hoffnung, in der Natur nicht nur ein Fundament für rechtswissenschaftliche, sondern auch für ethische Begründungen finden zu können und damit gleichzeitig die Vorstellung einer Zusammengehörigkeit von Recht und Moral. Die Religion könne dazu beitragen, dass die Menschen weniger egoistisch lebten, sondern auch altruistisch dachten und handelten.
Nun ist die Vernunft aber nicht nur Erkennen, sondern auch Handeln. Wille und Denken bilden zusammen mit der Sinnlichkeit, diesem allgemeinen Medium der natürlichen Bedürfnisse, das Vernünftige, d.h. Es ist jenes Organ, womit der Mensch auf die Natur einwirkt, diese seinen Zwecken unterwirft, sie umgestaltet, so dass die gegenwärtige Natur nicht nur Existenzbedingung des Menschen, sondern auch seine Tat, Werk der menschlichen Vernunft ist. In dem Begriff des Denkprozesses gleich Naturprozess schwingt bereits auch die Erkenntnis mit, dass die Vernunft eine Geschichte hat, dass sie sich in einem langwierigen Prozess der Auseinandersetzung hochorganisierter biologischer Wesen, der Vorfahren des Menschen, mit ihrer Umwelt herausgebildet hat. Durch den allmählichen Erwerb der Fähigkeit zu reflektieren, d.h.
Begriffsbestimmung der Vernunft
Dieses Wissen müsse man aufheben, um kingmakercasinoofficial.com Platz für den Glauben an Ideen und Ideale als Richtschnur menschlichen Handelns zu bekommen. Arthur Schopenhauer (1788–1860) versuchte bei seinem Nachdenken über die Philosophie einen Kompromiss zu finden, indem er meinte, dass diese als Wissenschaft nichts damit zu tun habe, was geglaubt werden dürfe, solle oder müsse, sondern nur damit, was sich wissen ließe. Falls dieses nun sich als etwas ganz anderes herausstellen sollte, als das, was man zu glauben habe, so würde der Glaube selbst auch dadurch nicht beeinträchtigt, denn dafür sei er Glaube, dass er enthalte, was man nicht wissen könne.
Unter dem Gesichtspunkt – Vernunft gleich Lebensprozess – betrachtet, ist die klassische deutsche Philosophie von Kant bis Hegel der Tendenz nach freisinnig, atheistisch. Auch das später durch Kant aus der Vernunft abgeleitete höchste sittlichen Gut oder Gott, nach dem der Mensch streben und sich moralisch vervollkommnen soll, ist der Tendenz nach atheistisch. Von ihm nimmt das freisinnige Denken in der anhebenden klassischen deutschen Philosophie über Fichte, Schelling und Hegel den Weg direkt zu Feuerbach und seinem wissenschaftlich determinierten Atheismus. Man kann also beim nun rezipierten römischen Recht sagen, dass etliche andere Rechtsgedanken Einfluss nahmen. Da das nun geschriebene Recht aber dieselbe Basis hatte, nämlich das antike römische Recht, benannte man es als ‘Ius Commune’ also als ‘Gemeines Recht’. Dieses ‘gemeine römische Recht’ galt nahezu überall in Europa, – England machte eine Ausnahme – bis in das 18.
Die Naturrechtslehre
Christi in Konstantinopel versteht sich als einer der einflussreichsten und auch bedeutendsten römischen Kaiser der späten Antike. Er war es, der die Kompilation, die Zusammenfassung des antiken römischen Rechts befahl. Er löste auch den Senat auf, indem er das altrömische Amt des Konsuls aufhob, die neuplatonische athenische Philosophenschule abschaffte.
- Logik und Metaphysik bestimmten immer stärker die Denkweise.
- Zu dieser Zeit formte sich aus den kultisch beeinflussten Regelungen langsam ein Gewohnheitsrecht.
- Die Digesten, auch Pandekten genannt, sind also die Zusammenfassung von Werken römischer Juristen, in Auftrag gegeben von Kaiser Justinian.
- Seine Ideen haben bis heute Auswirkungen auf die Entwicklung von politischen Systemen, Staatsformen, dem Rechtssystem und den Menschenrechten.
- Es gelang ihm, große Areale des während der Völkerwanderung der Germanen verlorenen Reichs wieder zurückzugewinnen.
Am deutlichsten kennzeichnet die englische Sprache den Unterschied zwischen theoretischem Glauben, dass etwas ist (belief), vom religiösen Glauben an etwas (faith). Hugo Grotius war ein bedeutender intellektueller Gründungsvater des Souveränitätsgedankens, der Naturrechtslehre und des Völkerrechts. Seine Ideen haben bis heute Auswirkungen auf die Entwicklung von politischen Systemen, Staatsformen, dem Rechtssystem und den Menschenrechten. Sein Erbe bleibt auch mehr als 350 Jahre nach seinem Tod relevant und wird in vielen Bereichen der Gesellschaft diskutiert und angewendet.
Kant hatte vorgeschlagen, es sei vernünftig so zu leben, als ob es ein göttliches Gericht für alle Menschen geben würde. So haben die Denker der rationalen Aufklärung wesentliche Lernprozesse in der christlichen Religion vorangebracht. Der Glaube an ein höchstes göttliches Wesen (Deismus) erschien den freethinkers vernünftig, aber die Gottheit sollte keine menschlichen Züge tragen. Auch der Glaube an ein göttliches Gericht und an die Bestrafung der Übeltäter sei hilfreich. In der Hochscholastik (13. Jh.) bestimmte die Wiederentdeckung der Werke des Aristoteles (384–322 v. Chr.) wesentlich das europäische philosophische Denken.
In einigen Teilen Europas war es sogar bis zum Beginn des 20. Deutschland löste es mit der Zivilrechtskodifikation des ‘Bürgerlichen Gesetzbuches’ in 1900 ab. Unter dem klassischen römischen Recht versteht man das Recht, wie es in der Epoche des römischen Imperiums gelehrt und angewandt wurde. Immanuel Kant (1724–1804) zeigte in seiner Vernunftkritik, dass von transzendenten, außer- oder übernatürlichen Dingen kein Wissen möglich sei und bezeichnete ein solches Wissen um transzendente Dinge als Scheinwissen.
